Arbeitsvermittlungsverträge

Als Grundlage für die Vermittlung von Stellenangeboten müssen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag schließen.

Es gibt 3 Varianten der Vermittlung

1. Vermittlung mit Vermittlungsgutschein
Bei der Vermittlung mit Vermittlungsgutschein wird die Vermittlungsgebühr durch das Einlösen eines gültigen Vermittlungsgutscheines von der Agentur für Arbeit oder der ARGE/Jobcenter im Erfolgsfall bezahlt. Die Vermittlung ist für Sie dann kostenfrei.

2. Vermittlung als Selbstzahler
Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können Sie sich als Selbstzahler auf eigene Rechnung vermitteln lassen.

3. Der Arbeitgeber übernimmt die Vermittlungsgebühr
Haben Sie keinen Vermittlungsgutschein, übernimmt in einigen Fällen der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr.

Die Vermittlung ist dann für Sie kostenfrei.

 

Bitte drucken Sie sich das entsprechende Formular aus und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an uns.

Arbeitsvermittlung Mittelstaedt
Büro Gera
Haeckelstraße 34
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 08:00 bis 15:00 Uhr
HOTLINE - 0365 5511226*
Mo. bis Fr. von 07:30 bis 15:00 Uhr
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