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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

01. Wie ist der Ablauf der Arbeitsvermittlung?

02. Wer trägt die Kosten der Vermittlung?

03. Wo erhalte ich einen Vermittlungsgutschein?

04. Wann habe ich Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

05. Zu welchem Zeitpunkt benötige ich den Vermittlungsgutschein?

06. Ich erhalte weder Arbeitslosengeld 1, noch Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Ist eine Vermittlung durch Sie trotzdem möglich?

07. Was ist ein Arbeitsvermittlungsvertrag?

08. Wer sind die Auftraggeber des Arbeitsvermittlers?

09. Zu welchem Zeitpunkt erfahre ich den Namen des Arbeitgebers und alle Details zum Stellenangebot?

10. Darf ich Detailinformationen zum Stellenangebot oder zum Arbeitgeber an Dritte weitergeben?

11. Wie läuft die Vermittlung ab?

12. Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

13. Wann muss ich das Original des Vermittlungsgutscheines an Sie zur Abrechnung übergeben?

14. Können Sie mich unterstützen, wenn ich nicht über die notwendige Qualifikation für das Stellenangebot verfüge?

01. Wie ist der Ablauf der Arbeitsvermittlung?

Nachdem wir ein neues Stellenangebot akquiriert haben, suchen wir für unseren Auftraggeber das entsprechende Personal, treffen eine Vorauswahl und präsentieren dann die aus unserer Sicht passenden Bewerber zum jeweiligen Auftraggeber. Die Entscheidung, welcher Bewerber einen Arbeitsvertrag bekommt, trifft unser Auftraggeber.

02. Wer trägt die Kosten der Vermittlung?

Werden Sie zu einem deutschen Arbeitgeber vermittelt, wird die Vermittlung in der Regel durch Einlösen des Vermittlungsgutscheines beglichen. Die Vermittlung ist dann für Sie kostenfrei. Ohne Vermittlungsgutschein gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Vermittlung oder die Vermittlung ist für Sie kostenpflichtig. Welche Variante davon möglich ist, erfahren Sie im jeweiligen Stellenangebot.

Auch bei einer Vermittlung zu einem ausländischen Arbeitgeber innerhalb der EU kann ein Vermittlungsgutschein eingelöst werden.

03. Wo erhalte ich einen Vermittlungsgutschein?

Einen Vermittlungsgutschein können Sie bei der Behörde beantragen, von der Sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) beziehen. Auch eine telefonische Beantragung ist möglich.

04. Wann habe ich Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Den Vermittlungsgutschein können Sie bereits nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit beantragen, oder wenn Sie in den letzten drei Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen arbeitslos waren und Sie in diesem Zeitraum Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bezogen haben.

Mehr erfahren Sie hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Vermittlung/Vermittlungsgutschein-Hinweise-fuer-Arbe-1.pdf

05. Zu welchem Zeitpunkt benötige ich den Vermittlungsgutschein?

Den Vermittlungsgutschein beantragen Sie bitte vor oder sofort nach Ihrer Bewerbung. Nur so können wir Sie auch schnell vermitteln. Denn erst wenn wir genau wissen, ob Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können wir Ihnen den zutreffenden Arbeitsvermittlungsvertrag zuschicken.

06. Ich erhalte weder Arbeitslosengeld 1, noch Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Ist eine Vermittlung durch Sie trotzdem möglich?

Für viele Stellenangebote übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr. Ansonsten ist die Vermittlung zu deutschen Arbeitgebern kostenpflichtig. Sie zahlen analog zum Auszahlungsverfahren des Vermittlungsgutscheines, aber nur im Erfolgsfalle, d.h. wenn Sie vom vermittelten Arbeitgeber eingestellt werden oder worden sind. Die erste Rate wird Ihnen dann nach 6 Wochen und die zweite Rate nach 6 Monaten Beschäftigung in Rechnung gestellt.

07. Was ist ein Arbeitsvermittlungsvertrag?

Wenn Sie durch unser Büro vermittelt werden möchten, müssen Sie mit uns einen Arbeitsvermittlungsvertrag abschließen. Diesen erhalten Sie bei uns (per E-Mail, Fax oder persönlich).

Der Arbeitsvermittlungsvertrag ist die Basis einer Vermittlung. Wir benötigen ihn unterschrieben zurück, um Sie vermitteln zu können.

Es gibt 3 Varianten der Vermittlung

1. Vermittlung mit Vermittlungsgutschein

Bei der Vermittlung mit Vermittlungsgutschein wird die Vermittlungsgebühr durch das Einlösen eines gültigen Vermittlungsgutscheines von der Agentur für Arbeit oder der ARGE/Jobcenter bezahlt. Die Vermittlung ist für Sie dann kostenfrei.

2. Vermittlung als Selbstzahler

Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können Sie sich als Selbstzahler auf eigene Rechnung vermitteln lassen.

3. Der Arbeitgeber übernimmt die Vermittlungsgebühr

Haben Sie keinen Vermittlungsgutschein, übernimmt in einigen Fällen der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr.

Die Vermittlung ist dann für Sie kostenfrei.

 

Bitte drucken Sie sich das entsprechende Formular aus und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an uns.

08. Wer sind die Auftraggeber des Arbeitsvermittlers?

Unsere Auftraggeber sind zum Beispiel mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Konzerne, Pflegeeinrichtungen und Zeitarbeitsunternehmen.

09. Zu welchem Zeitpunkt erfahre ich den Namen des Arbeitgebers und alle Details zum Stellenangebot?

Diese Informationen erhalten Sie von uns gleich nach Unterzeichnung des Arbeitsvermittlungsvertrages.

10. Darf ich Detailinformationen zum Stellenangebot oder zum Arbeitgeber an Dritte weitergeben?

Die Weitergabe von Informationen zum Stellenangebot oder zum Arbeitgeber an Dritte ist strikt untersagt.

Sollten Sie jemanden kennen, der ebenfalls an dem Stellenangebot interessiert ist, dann geben Sie ihm/ihr bitte unsere Kontaktdaten, damit er/sie sich bei uns bewerben kann.

11. Wie läuft die Vermittlung ab?

Nach Unterzeichnung des Arbeitsvermittlungsvertrages und Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen, leiten wir Ihre Unterlagen sofort und direkt an den jeweiligen Arbeitgeber weiter, koordinieren Vorstellungstermine und halten Sie in regelmäßigen Abständen auf dem Laufenden. Falls der Arbeitgeber sich aufgrund der eingereichten Unterlagen direkt bei Ihnen meldet, bitten wir Sie uns ebenfalls auf dem Laufenden zu halten und uns Vorstellungstermine, deren Ergebnisse, Ihren Eindruck und den Einstellungstermin bzw. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages umgehend mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns auch, wenn kein Kontakt zum Arbeitgeber hergestellt werden konnte oder Sie eine andere Arbeit gefunden haben. Des Weiteren informieren Sie uns bitte, wenn das Beschäftigungsverhältnis im ersten Halbjahr beendet wird.

12. Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Die Fahrtkosten können Sie vor der persönlichen Vorstellung dort beantragen, wo Sie Arbeitslosengeld 1 oder 2 erhalten.

13. Wann muss ich das Original des Vermittlungsgutscheines an Sie zur Abrechnung übergeben?

Nach erfolgreicher Vermittlung, d.h. Abschluss und Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, müssen Sie uns den Vermittlungsgutschein innerhalb von 3 Tagen im Original per Post zusenden (spätestens jedoch sechs Wochen nach Arbeitsbeginn).

14. Können Sie mich unterstützen, wenn ich nicht über die notwendige Qualifikation für das Stellenangebot verfüge?

Wir unterstützen Sie gerne durch eine Einstellungs- oder Vermittlungszusage, damit Sie eine Qualifizierung (z.B. Führerschein, Staplerschein, etc.) bei der Behörde beantragen können, von der Sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) beziehen.

Arbeitsvermittlung Mittelstaedt
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