Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Arbeitsvermittlung und Personalbeschaffung für Unternehmen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten ausschließlich für die Erbringung von Leistungen der "Personalvermittlung" zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt. Darüber hinaus gelten nur die mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen, vertraglichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Der Personalvermittlungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Vertragsparteien in Kraft.
Stellensuche mit Hilfe von Medien wie Internet, Presse, Radio, TV
1. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers die Schaltung von Anzeigen zur Personalsuche in allen Medien, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Es gilt der jeweils gültige Anzeigentarif des Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder rechtlichen Schwierigkeiten, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten.
2. Wünscht der Auftraggeber Anzeigen, auf der Grundlage von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige Medium erforderlichen Übermittlungsform bereitzustellen. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt haftet nicht für die Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber der Originalvorlage. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorab zur Korrektur zur Verfügung gestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln sowie der bereitgestellten Unterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird eine Anzeige nach Layout gestaltet bzw. wird die vorgeschriebene Schriftgröße eingehalten und reicht die bestellte Anzeigengröße nicht aus, so muss die zur Darstellung erforderliche Anzeigengröße bezahlt werden. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Veröffentlichungen in Anzeigen oder anderen Werbemitteln. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Auftraggeber in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen, insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
3. Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Auftraggeber. Stornos bzw. Änderungen müssen vom Auftraggeber umgehend schriftlich bestätigt werden.
4. Werden Aufträge oder Änderungen betreffend Anzeigen telefonisch oder per elektronischen Medien weitergeleitet, so haftet die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt nicht für auftretende Übermittlungsfehler. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen bzw. Nichtsenden einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen. Der Auftraggeber ist mit der Übernahme der Rechtschreibung und des Sprachgebrauchs seiner zur Verfügung gestellten Datensätze, Formulierungen bzw. Medien einverstanden. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt kann Wortkürzungen vornehmen, insofern der Sinn der Anzeige nicht verändert wird. Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Konkurrenzausschlüsse auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite werden nach Möglichkeit beachtet, der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf erneute Schaltung oder Sendung einer Ersatzanzeige. Im Übrigen haftet die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages.
5. Die an präsentierten Konzeptinhalten (Ideen, Layouts, Headlines, Texte) bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt ist berechtigt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen ganz oder im Teil von Dritten erfüllen zu lassen.
Personalvermittlung
1. Der Leistungsumfang von der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt wird für den konkreten Auftrag im schriftlichen Angebot bzw. in der schriftlichen Auftragsbestätigung definiert.
2. Die Kosten bzw. das Honorar für die Personalsuche bzw. -auswahl richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wird. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt grundsätzlich ein Monat.
3. Anfallende Reisekosten der Bewerber und der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt sowie sonstige Auslagen (Bewirtungskosten etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten jeweils die gültigen Sätze lt. BGBL Nr.434/2001 (Ausland) resp. des Kollektivvertrages für Angestellte des Allgemeinem Gewerbes (Inland) bzw. KM-Geld, Nächtigungskosten und sonstige Reise-/Bewirtungskosten und Aufenthaltsspesen laut jeweiligem Beleg.
4. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt gewährt für den Bereich der Personalsuche und -auswahl eine Erfolgsgarantie von 1 Monat. Wird das Dienstverhältnis während dieser Zeit gelöst, verpflichtet sich die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt zur Wiederbesetzung der Position ohne neuerliche Berechnung eines Honorars. Es werden lediglich eventuell anfallende Inseratkosten verrechnet. Bei wesentlicher Abänderung des Stellenprofils und/oder des Jahresbruttogehaltes erfolgt eine entsprechende Nachfakturierung. Die Garantie gilt einmalig pro Auftrag und Position. Eventuelle Abweichungen zur Garantie sind dem Angebot zu entnehmen.
5. Sollten sich Bewerber direkt beim Auftraggeber melden, so sind diese umgehend an die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt weiterzuleiten. Wird dies unterlassen und die Stelle besetzt, so gilt der Auftrag als erfüllt und das vereinbarte Honorar wird in Rechnung gestellt.
6. Personaldossiers, die dem Auftraggeber durch die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt übermittelt werden, bleiben im Eigentum von der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt. Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt zu retournieren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird ein durch die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt vorgestellter Bewerber innerhalb von 12 Monaten direkt durch den Auftraggeber oder durch ein in seinem Einflussbereich stehendes Unternehmen oder als freier Mitarbeiter beschäftigt, besteht eine Informationspflicht des Auftraggebers und der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt hat Anspruch auf das gemäß Auftragsvertrag vereinbarte Honorar.
7. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt Personalvermittlungsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt lehnt jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden.
8. Die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Gutachten und Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Allgemeinen Bestimmungen
Eine evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sowohl Auftraggeber als auch die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt haben nach 3 Monaten ab Vertragsunterzeichnung das Recht auf Beendigung des Vermittlungsauftrages. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der aufgelaufenen Kosten für z.B.: Anzeigenschaltung, Durchführung von Bewerbergesprächen, Test etc.. das restliche noch ausständige Honorar verfällt. Auftraggeber und die Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts. Zur Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen der Arbeitsvermittlung Mike Mittelstaedt und dem Auftraggeber die sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, wird der Gerichtsstand Gera vereinbart.